Anhebung der Minijob-Verdienstgrenze darf nicht aufgeschoben werden
Die Mindestlohnkommission hat eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns in zwei Stufen auf 13,90 Euro pro Stunde zum 01.01.2026 und auf 14,60 Euro zum 01.01.2027 beschlossen. Aufgrund der gesetzlichen Dynamik steigen hierdurch in der ersten Stufe auch die Verdienstgrenzen für geringfügige Beschäftigte auf 602 Euro zum Januar 2026. Mit Blick auf die Pflegebranche sind höhere Verdienstgrenzen und eine frühzeitigere Umsetzung dringend geboten!
Bereits zum 01.07.2025 und somit sechs Monate vor den gesetzlichen Mindestlöhnen steigen die branchenspezifischen Pflege-Mindestlöhne. Pflegefachkräfte erhalten dann mindestens 20,50 Euro pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung mindestens 17,35 Euro pro Stunde und Pflegehilfskräfte mindestens 16,10 Euro pro Stunde. Die gesetzliche Kopplung der Verdienstobergrenze für geringfügige Beschäftigte an den gesetzlichen Mindestlohn sorgt dafür, dass zum 01.07.2025 viele Pflege- und Betreuungskräfte ihre Arbeitsstunden reduzieren werden, obwohl Ihre Arbeitsleistung dringend benötigt wird.
„Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sind in der Pflege weitverbreitet, um den Personalbedarf zu decken und flexibel auf Personalspitzen reagieren zu können. Die derzeitige Gesetzeslage führt paradoxerweise dazu, dass der Personalmangel in der Pflege verschärft wird, weil Pflegekräfte gezwungen werden, weniger zu arbeiten, sofern sie die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten wollen. Leidtragende dieser gesetzlichen Regelung sind die pflegebedürftigen Menschen in unserem Land, die dringend auf die gut ausgebildeten Pflegekräfte angewiesen sind.“ resümiert Andreas Kern, Erster Vorsitzender des Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V.
„Legt man die aktuelle Gesetzesregelung alleine unter Berücksichtigung des Pflege-Mindestlohns für Pflegehilfskräfte ab Juli dieses Jahres zugrunde, so müsste die Geringfügigkeitsgrenze für Pflegekräfte ab 01.07.2025 mindestens 698 Euro betragen“, rechnet Kern vor. „Diese einfache Beispielrechnung verdeutlicht, dass die dynamische Erhöhung auf 602 Euro zum 01.01.2026 für Pflegekräfte zu niedrig ist und dazu noch viel zu spät erfolgt. Wir als bad e. V. wiederholen daher unsere dringende Forderung an die Politik, umgehend für die Pflege eine branchenspezifische Geringfügigkeitsgrenze zu schaffen!“
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Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin, Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
a.kapp@bad-ev.de
Über den bad e. V.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit mehr als 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.
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