Häusliche Krankenpflege: Blankoverordnungen durch Pflegefachkräfte

Häusliche Krankenpflege: Blankoverordnungen durch Pflegefachkräfte16:00 - 17:00(GMT+01:00)

Uhrzeit

19. Februar 2026 16:00 - 17:00(GMT+01:00)

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Der Gesetzgeber hat die Kompetenzen von Pflegefachkräften gestärkt, indem er die rechtlichen Kompetenzen an die fachlichen Kompetenzen angeglichen hat.

In dieser Absicht wurden Regelungen zur Verordnung mit erweiterter Versorgungsverantwortung von Pflegefachkräften (sog. „Blankoverordnung“, siehe § 37 Absätze 8 bis 10 SGB V) mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) eingeführt. Dies hat zur Folge, dass bestimmte Pflegefachkräfte unter bestimmten Umständen für eine große Anzahl an Leistungen der häuslichen Krankenpflege selbst über die Dauer und Häufigkeit der Leistung entscheiden dürfen, wenn die ärztliche Verordnung entsprechend ausgestellt wurde.

Das neue „Muster 12“ zur Verordnung häuslicher Krankenpflege sieht ausdrücklich die Ausübung der neuen Kompetenzen von Pflegefachkräften vor und ist für deren Eintragungen entsprechend gestaltet worden.

Im Rahmen unserer kompakten Schulung stellen wir Ihnen die rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen für die Ausstellung und Handhabung von „Blankverordnungen“ vor. Die Möglichkeiten, Rechte und Pflichten von Pflegefachkräften, die hiermit verbunden sind, werden praxisnah erörtert und diskutiert. Zu diesem Zweck wird u.a. auch das neuen Muster 12 besprochen vorgestellt und seine korrekte Nutzung – im Rahmen der neuen Kompetenzen der Pflegefachkräfte – erläutert.

Themen der Veranstaltung werden also insbesondere sein

  • Rechtlichen Grundlagen der „Blankverordnung“
  • Voraussetzung für das Ausstellen einer „Blankverordnung“
  • Inhalt und Grenzen der „Blankverordnung“
  • „Blankoverordnung“ – Pro und Contra?
  • Richtiges Ausfüllen des neuen „Muster 12“

Dozent

Sebastian Froese, Rechtsanwalt
Stellvertretender Bundesgeschäftsführer, Justiziar

Beitrag

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19.02.2026, 16.00 – 17.00 Uhr
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23.04.2026, 16.00 – 17.00 Uhr
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12.11.2026, 16.00 – 17.00 Uhr
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