Personenbeförderung durch Pflegeeinrichtungen

Personenbeförderung durch Pflegeeinrichtungen10:00 - 12:00(GMT+01:00)

Uhrzeit

23. Februar 2026 10:00 - 12:00(GMT+01:00)

Ort

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Die Beförderung der Tagespflegegäste von der Wohnung zur Einrichtung und zurück ist seit mehr als 30 Jahren Bestandteil der teilstationären Pflege. Aber auch ambulante Pflegedienste und vollstationäre Pflegeeinrichtungen fahren häufig ihre Kundinnen und Kunden bzw. Bewohnende zum Arzt und anderswohin.

Die einschlägigen Vorschriften zur Personenbeförderung haben in den vergangenen Jahren zu einer Vielzahl verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen geführt. Parallel dazu wurden bundesrechtlich immer wieder Anpassungen vorgenommen. Für ambulante, teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen ist es wichtig, die aktuelle Rechtslage zu kennen, insbesondere zu wissen, wann eine zusätzliche Beförderungserlaubnis notwendig ist.

Die Details dazu stellen wir Ihnen ausführlich in unserem Seminar vor.

Zudem haben Sie ausreichend Gelegenheit, Ihre Fragen mit der Dozentin zu erörtern.

Inhalte

  • Angebote der Praxis
  • Personenbeförderungsgesetz
  • Freistellungsverordnung
  • Genehmigung
  • Bußgeld
  • Zusätzliche Fahrerlaubnis
  • Versicherungsschutz

Dozentin

Silke Kühlich, Syndikusrechtsanwältin
Leiterin Geschäftsstelle Nord-Ost
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein

Beitrag

Mitglieder
84,00 € pro Person

Regulär
114,00 € pro Person

Unser Termin

23.02.2026, 10.00 – 12.00 Uhr
Anmeldung

21.04.2026, 10.00 – 12.00 Uhr
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24.06.2026, 10.00 – 12.00 Uhr
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27.08.2026, 10.00 – 12.00 Uhr
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30.10.2026, 10.00 – 12.00 Uhr
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14.12.2026, 10.00 – 12.00 Uhr
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