Haftungsrecht im ambulanten Pflegedienst – Mit einem Bein im Gefängnis

Haftungsrecht im ambulanten Pflegedienst – Mit einem Bein im Gefängnis10:00 - 13:00(GMT+01:00)

Uhrzeit

23. Februar 2026 10:00 - 13:00(GMT+01:00)

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Die tägliche Arbeit an und mit Menschen birgt oftmals Risiken, sowohl für die Pflegenden als auch für die gepflegten Personen. Nicht selten stellen sich Pflegekräfte die Frage, ob sie mit ihrem Tun sprichwörtlich stets „mit einem Bein im Gefängnis“ stehen.

Tatsächlich existiert viel Rechtsprechung zur Haftung sowohl von Pflegeeinrichtungen als auch von Pflegekräften. Häufig treffen Mitarbeiter daher Entscheidungen, die von großer Verunsicherung getragen sind, sei es zum Beispiel bei der Durchführung ärztlich verordneter Leistungen oder beim Einsatz freiheitsentziehender Maßnahmen.

Doch was passiert wirklich, wenn anlässlich des Erbringens einer Pflegeleistung eine Schädigung der Rechtsgüter des Versicherten oder gar ein Eingriff in dessen körperlicher Unversehrtheit erfolgt?

Welche rechtlichen Folgen schließen sich an einen Schadensvorfall an und vor allem, wie kann ein Pflegedienst drohenden Haftungsansprüchen vorbeugen?

Um Rechtssicherheit zu erlangen, vermitteln wir Ihnen, welche rechtlichen Aspekte im Bereich der ambulanten Pflege zu beachten sind. Anhand von Fallbeispielen und bereits ergangenen Gerichtsentscheidungen erlernen Sie die Grundlagen des Haftungsrechts.

Inhalte

  • Unterschiedliche Haftungsformen
  • Haftungsrelevante Handlungen in der ambulanten Pflege
  • Sorgfaltsmaßstäbe in der pflegerischen Praxis
  • Handlungsmöglichkeiten bei einem möglichen Haftungsanspruch
  • Rechtsschutzmöglichkeiten bei geltend gemachten Haftungsansprüchen
  • Wichtige (Verjährungs-)Fristen
  • Aktuelle Fallbeispiele

Beitrag

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Unsere Termine

23.02.2026, 10.00 – 13.00 Uhr
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04.05.2026, 10.00 – 13.00 Uhr
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22.07.2026, 11.00 – 14.00 Uhr
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