Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst unterstreicht Notwendigkeit der gesetzlich gesicherten Refinanzierung der Kostensteigerungen in der Pflege
Die Tarifparteien im öffentlichen Dienst haben sich nach langwierigen Verhandlungen auf eine Gehaltserhöhung für die Arbeitnehmenden in Höhe von 5,8 Prozent in zwei Schritten bis 31.03.2027 verständigen können.
Obwohl der Tarifabschluss zunächst nur Geltung für die Beschäftigten tarifgebundener Pflegeeinrichtungen haben wird, wird er spätestens über die Ermittlung des regional üblichen Entlohnungsniveaus auch die nicht-tarifgebundenen Pflegeeinrichtungen, welche nicht an ein Tarifwerk angelehnt sind, betreffen. Ab dem 01.01.2026 wird daher dort ebenfalls mit einer Erhöhung der Personalkosten zu rechnen sein.
Andrea Kapp, Geschäftsführerin des Bundesverbands Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V., begrüßt den zukünftigen besseren Verdienst der Pflegekräfte. „Die Einigung im öffentlichen Dienst auf einen neuen Tarifvertrag ist zunächst eine gute Nachricht für die Beschäftigten in der Pflege und sorgt für einen weiteren Attraktivitätszuwachs des Pflegeberufs. Für die Pflegeunternehmen allerdings bedeutet das Tarifergebnis im Gegenzug eine weitere Kostensteigerung, die die angeschlagene Branche zusätzlich finanziell belasten wird. Dies unterstreicht nochmals die dringende Notwendigkeit der zeitnahen und vollumfänglichen Refinanzierung der durch die Tariftreuepflicht entstehenden Kostensteigerungen seitens der Kostenträger. Letztendlich sind die Mehrkosten, ohne die dringend notwendige Pflegereform, von den Pflegebedürftigen, den Angehörigen und den Trägern der Sozialhilfe zu zahlen. Ebenso nimmt durch die Kostensteigerung der Druck auf die Pflegeunternehmen weiter zu, der sich nicht zuletzt durch eine hohe Anzahl an gegenwärtigen Insolvenzen in der Pflegebranche bereits bemerkbar macht.“
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„Bei einer Fortführung der bisher gängigen Praxis der Kostenträger, erhöhte Personalkosten nur teilweise und zeitlich erheblich verzögert zu refinanzieren, ist eine flächendeckende pflegerische Versorgung massiv gefährdet“, warnt Kapp und fordert im Zusammenhang mit den laufenden Koalitionsverhandlungen: „Die zukünftigen Regierungsparteien haben dafür Sorge zu tragen, dass Vergütungsverhandlungen und die damit einhergehende auskömmliche Refinanzierung der Kostensteigerungen zügig, vollständig und rechtssicher durchgeführt werden.“
Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin, Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
a.kapp@bad-ev.de
Über den bad e. V.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit über 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.
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