Pressemeldung 021-2025 – 22.07.2025

Neues Rekordhoch bei den Eigenanteilen drängt zum Handeln

Die Eigenanteile der Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen schnellen immer weiter in die Höhe. Die vom Verband der Ersatzkassen (vdek) jüngst veröffentlichten Zahlen zeigen, dass der monatlich selbst zu zahlende Beitrag von Heimbewohnern mittlerweile bundesweit bei ca. 3.100 Euro liegt. Das bedeutet einen Anstieg zum bereits hohen Niveau des Vorjahres um mehr als 8 %. Ausschlaggebend dafür sind die höheren Personalkosten in der Pflege und die Zunahme der Lebenshaltungskosten.

Für den Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. ist diese Entwicklung nicht weiter überraschend. „Wir weisen schon seit Langem darauf hin, dass unter den gegenwärtigen Bedingungen eine solche Entwicklung der Eigenanteilskosten in der stationären Pflege absehbar war“, kommentiert Andreas Kern, 1. Vorsitzender des bad-Bundesvorstands die neuen Zahlen. „Während wir bei Pflegebedürftigen im ambulanten Bereich aufgrund der Kostensteigerungen eine massive Reduzierung ihrer Leistungen feststellen, können die Bewohner von Pflegeheimen der Kostenexplosion nicht durch derartige Maßnahmen entkommen. Auch die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen zur Begrenzung der Eigenanteile in Pflegeheimen gemäß § 43c SGB XI reichen – wie man nun sieht – nicht aus, um den stetigen Kostenanstieg zu verhindern. Wenn hier innerhalb kurzer Zeit keine grundlegenden Änderungen vorgenommen werden, wird sich dieses Szenario wiederholen und die nächste Kostenschallmauer wird in Kürze erneut durchbrochen werden.“

Erst jüngst, berichtet Kern, habe der bad e. V. der neuen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken in einem offenen Brief verdeutlicht, was notwendig ist, um diese Entwicklung zu stoppen, und Pflege wieder bezahlbar zu machen. „Zuvorderst müssen die Pflegesachleistungsbeträge zeitnah und auf Dauer so ausgestaltet werden, dass die stetig steigenden Kosten kompensiert werden. Pflegeleistungen müssen sich an den tatsächlichen Kosten der Pflege orientieren und dürfen nicht von der Haushaltslage abhängig sein“ erläutert der bad-Bundesvorsitzende. „Ein weiterer Schritt besteht in der Übernahme der investiven Kosten durch die Pflegeversicherung für alle Leistungsarten. Diese müssen aktuell von den Heimbewohnern und in einigen Bundesländern auch von ambulanten Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Mit diesen zwei Maßnahmen lassen sich di Eigenanteile der Pflegebedürftigen deutlich senken und kurzfristig eine erhebliche Entlastung der Pflegebedürftigen erzielen“, führt Kern weiter aus.

In dem Brief an die Bundesgesundheitsministerin habe der bad e. V. allerdings auch unmissverständlich dargelegt, dass eine nachhaltige Besserung der Situation nur durch eine ihren Namen verdienende Pflegereform erreicht werden könne. „Die Position des bad e. V. in dieser Hinsicht ist eindeutig: Langfristig führt kein Weg an einer Pflege-Vollversicherung vorbei, damit Pflegebedürftige sich die Unterstützung leisten können, die sie benötigen“, so Kern.

 

 

Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin, Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
a.kapp@bad-ev.de

Über den bad e. V.

Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit mehr als 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.

 

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