Verweigerungsvorwürfe missachten den Vorrang der pflegerischen Versorgung
Laut Medienberichten hat der Prüfdienst der privaten Pflegekassen „Careproof“ die Mitarbeit der Pflegeeinrichtungen bei den regelmäßig stattfindenden Qualitätsprüfungen bemängelt. Nach Angaben des Prüfdiensts hätten 52 Einrichtungen im ersten Halbjahr dieses Jahres nicht geprüft werden können, da sie sich der Kontrolle „verweigert“ hätten. Dies solle künftig unmittelbar und wirksam sanktioniert werden.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. hält diese Mitteilung für tendenziös und einseitig. „Es ist absolut unangebracht, im Falle einer nicht durchgeführten Qualitätsprüfung den Pflegeeinrichtungen zu unterstellen, sie würden sich dieser verweigern. In der Hauptsache sind es organisatorische Gründe, die eine Verlegung der Prüfung notwendig machen“, äußert sich Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des bad e.V., zu den veröffentlichten Zahlen. „Im Falle von Personalengpässen sind Pflegeeinrichtungen oftmals gezwungen, sich zwischen der Begleitung der kurzfristig angekündigten Qualitätsprüfung und der geplanten Versorgung der Pflegebedürftigen zu entscheiden.
Im Interesse der Pflegebedürftigen und im Interesse einer qualitativ hochwertigen pflegerischen Versorgung fällt diese Entscheidung zu Recht zugunsten der Pflegebedürftigen aus. Dies ist auch nicht weiter schlimm, da die Qualitätsprüfung im Regelfall innerhalb weniger Tage nachgeholt wird. Wer hier eine Verweigerungshaltung unterstellt und zudem noch Sanktionen fordert, verkennt die tatsächlichen Begebenheiten in den Pflegeeinrichtungen.“
Um eine Überprüfung ordnungsgemäß ermöglichen zu können, hat der bad e.V. den Gesetzgeber frühzeitig und jüngst auch im Zuge des Verfahrens zum Pflegekompetenzgesetz darauf hingewiesen, die Ankündigungsfristen für die Qualitätsprüfungen zu ändern. „Wie in dem wissenschaftlichen Bericht zur neuen ambulanten Qualitätsprüfungsrichtlinie empfohlen wird, halten wir eine Ankündigungspflicht von mindestens zwei Tagen vor einer geplanten Überprüfung für wesentlich, um ihren reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können. Die hierfür notwendige und von uns geforderte Gesetzesänderung in § 114a SGB XI muss nun schnellstmöglich auf den Weg gebracht werden. Die derzeitige Praxis, wonach Überprüfungen einen Tag vorher – und im Falle von „Careproof“ sogar sonntags – angekündigt werden, muss beendet werden, damit die Einrichtungen ihre Personalplanung frühzeitiger mit Blick auf die Überprüfung anpassen können“, führt Kapp aus.
„Von Verweigerung zu sprechen, anstatt den tatsächlichen Herausforderungen zu begegnen, zeigt, dass hier noch ein weiter Weg zu gehen ist. Wir sind jedoch zuversichtlich, dass der Gesetzgeber und auch die Pflegeselbstverwaltung hier die richtigen Weichen stellen werden, damit zukünftig noch weniger Prüfungen auf einen anderen Tag verlegt werden müssen. Als bad e.V. sind wir bereit, diesen Weg gemeinsam mit den Prüforganisationen zu gehen“, so Kapp.
Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin, Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
a.kapp@bad-ev.de
Über den bad e. V.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit mehr als 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.
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