Ambulante Betreuungsdienste § 71 Abs.1a SGB XI - Rahmenbedingungen

Ambulante Betreuungsdienste § 71 Abs.1a SGB XI - Rahmenbedingungen13:00 - 15:00(GMT+02:00)

Uhrzeit

7. Mai 2026 13:00 - 15:00(GMT+02:00)

Ort

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Veranstaltung Details

Der Gesetzgeber hat bereits Im Jahr 2019 mit dem TSVG in § 71 Absatz 1a SGB XI als neue Versorgungsform in der Pflege sog. „Ambulanten Betreuungsdienste“ als ambulantes Setting eingeführt. Primäres Ziel des Gesetzesvorhabens war es, eine Verbesserung der Versorgung der Versicherten bei den Leistungen „pflegerische Betreuungsmaßnahmen“ sowie den „Hilfen bei der Haushaltsführung“ in bislang unterversorgten Regionen zu erreichen. Korrespondierend damit sind folglich in vielen Bundesländern bereits Regelungen zur Umsetzung der bundesrechtlichen Regelungen zur Gründung eines Betreuungsdienstes gemäß § 71 Abs. 1a SGB XI erlassen worden.

Somit gilt es bereits bei der Gründung eines ambulanten Betreuungsdienstes gemäß § 71 Abs.1a SGB XI eine Vielzahl von Anforderungen (u.a. personelle Mindestvorgaben, Qualitätsmanagement, etc.) zu beachten. Neben den diversen Regelungen auf Bundesebene sind auch – sofern in den einzelnen Bundesländern bereits geregelt – etwaige landesspezifischen Vorgaben zu berücksichtigen. Auch durch die im Dezember 2025 verabschiedete Qualitätsprüfungs-Richtlinien ambulante Pflege Teil 1b – Ambulante Betreuungsdienste, gibt es ab dem 1.Juli 2026 diverse Neuerungen für die ambulanten Betreuungsdienste zu beachten.

Damit Sie wissen, was im Einzelfall konkret auf Sie zukommen kann und welche Schritte Sie bei der Gründung sowie dem Betrieb Ihres Betreuungsdienstes zwingend beachten müssen, wollen wir Ihnen im Rahmen dieser Veranstaltung umfangreiche Informationen – mit dem Schwerpunkt bundesrechtlicher Regelungen – zur Verfügung stellen und praktische Hinweise zur Umsetzung Ihres Vorhabens geben.

Inhalte

  • Bundesweite Regelungen für Betreuungsdienste gem. § 71 Abs. 1a SGB XI
    (personelle und organisatorischen Mindest-Voraussetzungen inkl. der Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach § 112a SGB XI & FAQ)
  • Fortbildungsverpflichtung gemäß der Richtlinien nach § 53b SGB XI
  • Übersicht zum Zulassungsverfahren, Einzel-/Gesamtversorgungsvertrag
  • Typischer Regelungsinhalt des Versorgungsvertrages im SGB XI
  • Regelungsinhalt und Anwendungsbereich der ab dem 1. September 2022 für die Betreuungsdienste geltenden „Tariftreuepflicht“
  • Übersicht zum Umsetzungsstand auf Länderebene
  • Leistungserbringung & Vergütung der Leistungen im SGB XI
  • Ablauf und Inhalt der Regelprüfung durch den Medizinischen Dienst auf Grundlage der Qualitätsprüfungs-Richtlinien ambulante Pflege
    Teil 1b – Ambulante Betreuungsdienste (Grundzüge)
  • Gegenüberstellung zum ambulanten nicht spezialisierten Setting

Beitrag

Mitglieder
64,00 € pro Person

Regulär
84,00 € pro Person

Unsere Termine

07.05.2026, 13:00 – 15:00 Uhr
Anmeldung

12.11.2026, 13:00 – 15:00 Uhr
Anmeldung

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