Gründung und Betrieb eines ambulanten Intensivpflegedienstes

Gründung und Betrieb eines ambulanten Intensivpflegedienstes10:00 - 12:00(GMT+02:00)

Uhrzeit

25. Juni 2026 10:00 - 12:00(GMT+02:00)

Veranstaltung Details

Voraussetzungen der außerklinischen ambulanten Intensivpflege

Ambulante Intensivpflegedienste stehen unter hohen rechtlichen und fachlichen Anforderungen, die sich deutlich von der häuslichen Krankenpflege unterscheiden.
Die Planung zur Gründung sollte wohl durchdacht und vorausschauend sein und wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Auch Betriebe, die seit vielen Jahren auf dem Markt sind, müssen sich den neuen Gegebenheiten anpassen.
Besonders im Hinblick auf Personalstrukturen, räumliche Voraussetzungen und Qualitätsvorgaben gibt es zahlreiche Punkte, die schon frühzeitig berücksichtigt werden müssen.
Damit Sie wissen, was auf Sie zukommt und welche einzelnen Schritte Sie für die Gründung Ihres Dienstes einleiten müssen, wollen wir Ihnen im Rahmen dieser Veranstaltung umfangreiche Informationen zur Verfügung stellen und praktische Hinweise erteilen.

Inhalte

  • Unterscheidung Intensivpflege und „normaler“ häuslicher Krankenpflege
  • Bundesrechtliche Vorgaben
  • Landesrechtliche Besonderheiten
  • WG-Versorgung
  • Baurechtliche Hürden
  • Arbeitsrecht in der ambulanten Intensivpflege

Beitrag

Mitglieder
84,00 € pro Person
Regulär
114,00 € pro Person

Unsere Termine

25.06.2026, 10.00 – 12.00 Uhr
Anmeldung
07.12.2026, 14.00 – 16.00 Uhr
Anmeldung

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