Ihre Pflichten beim Hinweisgeberschutz - neue Arbeitgeberpflichten rechtssicher erfüllen
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Die EU-Whistleblowing-Richtlinie (EU 2019/1937) schreibt vor, dass „Hinweisgeber“, also insbesondere Personen, die im Arbeitsumfeld Verstöße gegen geltendes Recht melden (so genannte „Whistleblower“), durch nationales Recht zu schützen sind. In Deutschland
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Die EU-Whistleblowing-Richtlinie (EU 2019/1937) schreibt vor, dass „Hinweisgeber“, also insbesondere Personen, die im Arbeitsumfeld Verstöße gegen geltendes Recht melden (so genannte „Whistleblower“), durch nationales Recht zu schützen sind. In Deutschland wurde diese Vorgabe durch das
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) umgesetzt. Damit ist der Schutz von Hinweisgebern nicht mehr freiwillig, sondern verbindliche Pflicht für Arbeitgeber, die bereits seit Inkrafttreten des Gesetzes zu beachten ist. Die Pflicht zur Einrichtung und zum Betrieb einer internen Meldestelle gilt grundsätzlich für Arbeitgeber mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten. Die Missachtung dieser Pflicht kann erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Daher ist es für Einrichtungen, insbesondere im Pflegebereich, wichtig, diese Vorgaben zu kennen und umzusetzen.
Unsere Schulung vermittelt Ihnen praxisnah, wie Sie den gesetzlichen Anforderungen des HinSchG rechtssicher nachkommen:
- Gesetzliche Grundlagen: Wir erläutern die Pflichten des HinSchG, welche Arbeitgeber betroffen sind und welche Fristen und Anforderungen bestehen.
- Praxisorientierte Umsetzung: Sie erfahren, wie eine interne Meldestelle sachgerecht eingerichtet und betrieben werden kann – inklusive konkreter Handlungsempfehlungen und typischer Stolperfallen.
- Alternative Lösungen: Neben der selbst betriebenen Meldestelle wird die Möglichkeit vorgestellt, die gesetzliche Pflicht über einen externen Dienstleister zu erfüllen.
Teilnehmer erhalten so eine fundierte Basis, um verbindliche gesetzliche Vorgaben in ihrer Einrichtung rechtskonform umzusetzen und die Pflichten beim Hinweisgeberschutz sicher zu erfüllen.
Dozent
Bernd Rehbein,
Qualifizierter Datenschutzbeauftragter
Beitrag
Mitglieder
64,00 € pro Person
Regulär
84,00 € pro Person
Unsere Termine
25.03.2026, 15.00 – 17.00 Uhr
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22.06.2026, 15.00 – 17.00 Uhr
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23.09.2026, 15.00 – 17.00 Uhr
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14.12.2026, 15.00 – 17.00 Uhr
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