Strafbar oder straffrei? Freiheitsentziehende Maßnahmen in der ambulanten und stationären Pflege
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Fast immer in bester Absicht veranlasst, manchmal auch als letzter, oft verzweifelter Versuch: Freiheitsentziehende Maßnahmen greifen in jedem Fall erheblich in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und das Selbstbestimmungsrecht eines
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Fast immer in bester Absicht veranlasst, manchmal auch als letzter, oft verzweifelter Versuch: Freiheitsentziehende Maßnahmen greifen in jedem Fall erheblich in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und das Selbstbestimmungsrecht eines Menschen ein.
Bei solchen schweren Eingriffen gilt ganz besonders, dass Verantwortliche sich nicht nur die Tragweite ihres Handelns bewusst machen müssen, sondern insbesondere auch ihre Pflichten und eventuelle Konsequenzen aus deren Verletzung kennen sollten.
Wenn es um körpernahe Fixierungen oder das Abschließen einer Wohnungstür nach der Versorgung geht bzw. wenn das Hochstellen von Bettgittern oder die Verwendung von „Trickschlössern“ angedacht sind, ist nicht immer „gut gedacht auch gleich gut gemacht“.
Selbstverständlich können dies geeignete Maßnahmen sein; aber sind sie auch richtig und sind sie vor allem rechtmäßig? Selbst professionellen Pflegekräften ist hier oft nicht bewusst, dass ihr Handeln ggf. verschiedene Straftatbestände erfüllen kann, nämlich z. B. dann, wenn sie sich die Maßnahmen von den falschen Beteiligten „genehmigen“ lassen oder erst gar nicht darüber nachdenken, wer zur Entscheidung hinzugezogen werden muss.
Unser Seminar hat sich zum Ziel gesetzt, die Teilnehmer für die Problematik zu sensibilisieren, angedachte Maßnahmen zu hinterfragen, korrekt einzuordnen und jene auf verschiedene Konsequenzen zu überprüfen. Es können tatsächliche, rechtliche und ethische Hintergründe erörtert sowie alternative Lösungen diskutiert werden, um im Ergebnis sowohl für die Verantwortlichen als auch für die Handelnden mehr Rechts- und Handlungssicherheit zu gewinnen sowie damit verbundene Risiken möglichst auszuschließen.
Inhalte
- Erarbeiten einer Definition von freiheitentziehenden Maßnahmen
- Freiheitsentzug in der ambulanten und stationären Pflege
- Rechtswirksame Einwilligung und Einwilligungsfähigkeit
- Herbeiführung und Umsetzung gerichtlicher Beschlüsse
- Rechtsfolgen und Strafbarkeit von nicht gestatteten Maßnahmen
- Hinweise auf die Auswirkungen des „neuen“ Betreuungsrechts
- Alternative Maßnahmen und Umgang mit Angehörigen
Beitrag
Mitglieder
64,00 € pro Person
Regulär
84,00 € pro Person
Unsere Termine
07.05.2026, 13.00 – 15.00 Uhr
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27.07.2026, 10.00 – 12.00 Uhr
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25.11.2026, 11.00 – 13.00 Uhr
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